Wer hat das gemacht? Die Musikbranche will seit diesem Monat Belege sehen

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Am 20. August hat Apple Music seinen Labels und Distributoren mitgeteilt, dass die Angabe von KI beim Upload zur Pflicht wird. Das liest sich zunächst wie eine Randnotiz aus dem Metadaten-Handbuch, aber in den vier Wochen danach kam so viel in dieselbe Richtung, dass ich es inzwischen anders sehe. Die Branche nimmt nicht mehr einfach hin, was hochgeladen wird, sie will wissen, wer die Musik gemacht hat, und im Zweifel will sie es belegt haben. Hier ist der Monat, Stand 23. September 2026.
Drei Plattformen fragen nach, jede auf ihre Weise
Bei Apple heißen die Felder AI Transparency Tags. Eingeführt wurden sie im März als freiwillige Angabe, getrennt nach Aufnahme, Komposition, Artwork und Musikvideo, und künftig sollen Labels und Distributoren sie immer setzen müssen, wenn KI einen „wesentlichen Teil“ erzeugt hat. Einen Stichtag hat Apple nicht genannt, und die öffentliche Spezifikation führt das Feld bisher noch als optional. Im Lauf des Jahres soll daraus ein sichtbares Label „Made With AI“ für Hörer werden (Complex, via Yahoo). Nur, was ist „wesentlich“? Eine Schwelle nennt Apple nicht, und selbst erkennen tut Apple auch nichts, also entscheidet der, der die Metadaten ausfüllt. Das ist dein Distributor, und der gibt die Frage an dich weiter.
Australien geht einen Schritt weiter. Seit der ARIA-Chart vom 31. August darf eine Aufnahme mit generativer KI nur noch charten, wenn sie „im Wesentlichen von Menschen gemacht“ ist und keinen Verdacht auf Stream-Manipulation weckt, reine KI-Tracks fliegen notfalls auch rückwirkend raus (ARIA). Wer ausgeschlossen wird, kann das anfechten und Belege vorlegen.
Ein gutes Gefühl reicht da eben nicht.
Die Grenze zieht ein Kennzeichnungsstandard, den IFPI, RIAA, A2IM und weitere Verbände im Juli vorgestellt haben: „AI-Generated“, wenn die KI die tragenden Elemente wie Leadstimme oder zentrale Instrumentalspur erzeugt hat, „AI-Assisted“, wenn Menschen hauptverantwortlich bleiben.
Spotify schaut dagegen auf die Person statt auf die Musik. Seit Mitte September rollt die App auf dem Handy ein Badge „AI Persona“ für Profile aus, deren Identität eine fotorealistische, KI-erzeugte Figur ist, entweder vom Künstler selbst angegeben oder von Spotify als „Likely AI Persona“ eingestuft (Spotify Support). Wer KI im Studio nutzt und als echter Mensch auftritt, bekommt also keins. Markierte Profile fallen dafür aus den redaktionellen und algorithmischen Empfehlungen, solange Hörer nicht selbst aktiv werden, etwa indem sie ihnen folgen.
Suno arbeitet jetzt mit den Labels
Am 9. September hat Suno seine v6-Modelle gestartet, entwickelt zusammen mit Warner Music, BMG und Believe, und die alten Modelle am selben Tag abgeschaltet. Dazu kommen Download-Limits, die seit dem 3. September gelten, und die Zusage, Audio-Wasserzeichen einzusetzen (Music Business Worldwide). Bemerkenswerter ist, was einen Tag vorher passiert ist. Believe, zu dem auch TuneCore gehört, hatte im April noch angefangen, Suno-Tracks bei der Distribution zu blockieren, und hat jetzt eine globale Partnerschaft mit Suno, nach der Songs aus dem neuen lizenzierten Modell über Believe und TuneCore veröffentlicht werden dürfen (MBW).
Die Grenze verläuft damit nicht mehr zwischen KI und keiner KI, sondern zwischen lizenzierten und unlizenzierten Werkzeugen.
Universal zog am 10. September mit ElevenLabs nach, für eine Plattform, auf der Fans Remixe von Künstlern bauen können, die mitmachen, bisher ohne Startdatum (UMG).
Und wer verdient an all dem? Das weiß man schlicht nicht. Die Los Angeles Times hat am 21. September festgehalten, dass keine der beteiligten Firmen offengelegt hat, was Künstler bekommen oder wie viele überhaupt zugestimmt haben (LA Times, via Yahoo).
Solange das so bleibt, würde ich „lizenziert“ nicht mit „fair“ verwechseln.
Warum gerade jetzt?
Deezer hat im Juli Zahlen veröffentlicht, die das ziemlich gut erklären. An Spitzentagen im Juni waren dort mehr als die Hälfte aller neuen Uploads komplett KI-generiert, rund 90.000 Tracks am Tag, die zusammen gerade mal 1 bis 3 Prozent der Streams ausmachen, und von diesen Streams waren 2025 bis zu 85 Prozent Betrug (Deezer Newsroom).
Deezer sagt selbst, der Hauptzweck solcher Uploads sei Betrug, also Geld aus demselben Tantiemen-Topf zu ziehen, aus dem auch du bezahlt wirst. Deezer rechnet diese Streams heraus und hält den Schaden für menschliche Künstler auf der eigenen Plattform deshalb für gering.
Darauf antwortet die Streaming Integrity Initiative, die die IFPI am 14. September vorgestellt hat. Unterstützt wird sie unter anderem von den drei Majors, Merlin, IMPALA, CD Baby und FUGA, und die teilnehmenden Distributoren verpflichten sich, Identität und Rechte ihrer Kunden zu prüfen, Uploads auf Betrug und KI-Risiken zu untersuchen, gegen Wiederholungstäter vorzugehen und Hinweise auszutauschen, damit niemand einfach zum nächsten Anbieter weiterzieht (IFPI).
Rechtlich ist die Lage weniger eindeutig. In Deutschland hat das Landgericht München Ende Juli der GEMA gegen Suno überwiegend recht gegeben, noch nicht rechtskräftig, die Details stehen in einem eigenen Beitrag. In den USA hat das Justizministerium am 1. September in der Klage der New York Times gegen OpenAI Stellung bezogen und das Training eines Sprachmodells auf geschützten Texten als Fair Use bezeichnet (Music Business Worldwide). Das ist eine Stellungnahme und kein Urteil und betrifft ausdrücklich Text, aber ein Gericht, das über Suno oder Udio entscheidet, kann sie trotzdem lesen.
Ob das Training legal ist, bleibt also noch lange offen, während Branche und Plattformen bei der Frage, was hochgeladen werden darf, gerade Fakten schaffen.
Was ich daraus fürs Studio mitnehme
Wer Musik von Hand macht, kann das erst mal als gute Nachricht lesen, weil die Plattformen anfangen, seine Arbeit von der Flut zu trennen, die ihm Reichweite und Tantiemen abgräbt. Fast alles davon beruht aber auf Angaben, denn Apple prüft nicht selbst, ARIA will erst im Streitfall Belege sehen und der Distributor fragt beim Upload.
Und wo genau endet eigentlich „AI-Assisted“?
Ein KI-Assistent, der eine Vocal-Chain vorschlägt, ist etwas anderes als ein generiertes Gitarrenriff, auf dem der ganze Song aufbaut, und beides kann in derselben Session passieren. Ich würde deshalb ab jetzt ein paar Dinge festhalten, und zwar während der Arbeit statt hinterher:
- welche KI-Werkzeuge du wofür benutzt hast, von der Stem-Trennung über generierte Samples bis zu KI-Mastering und Stimmklonen
- wer was eingespielt und eingesungen und wer den Text geschrieben hat
- datierte Zwischenstände, an denen man sieht, wie der Song gewachsen ist
- die Nutzungsbedingungen jedes KI-Tools in der Kette
Den letzten Punkt unterschätzen viele. Suno lässt sich in seinen Bedingungen zum Beispiel eine dauerhafte, unwiderrufliche Lizenz an allem einräumen, was du hochlädst und erzeugst, und sagt gleichzeitig ausdrücklich nicht zu, dass an den Ergebnissen überhaupt ein Urheberrecht entsteht (laut MBW).
Das willst du wissen, bevor ein generierter Loop im Refrain eines Kunden landet.
Was eine Anfechtung bei ARIA konkret braucht oder wie ein Distributor eine Angabe prüft, weiß heute noch niemand, dafür sind die Verfahren zu neu. Die Frage, wie ein Track entstanden ist, wird aber nicht wieder verschwinden, und wer sie in einer Minute beantworten kann, steht besser da als jemand, der erst drei Festplatten und zwei Chatverläufe durchsuchen muss.
In eigener Sache
Wir bauen mit CuePort eine Plattform für Studios und Producer, und ein Teil davon passt ziemlich genau zu diesem Thema. Jede Produktion ist dort in Schritte gegliedert, von Lyrics über Instrumental und Vocals bis Mix und Master, und jede hochgeladene Version wird mit Datum gespeichert, samt den Kommentaren auf der Wellenform. Ein rechtlicher Nachweis ist das nicht, und wir behaupten das auch nicht. Aber wenn dich ein Distributor fragt, wie ein Song entstanden ist, hast du den Weg dorthin an einem Ort.
Häufige Fragen
Muss ich KI-Nutzung jetzt bei jedem Release angeben?
Apple Music hat im August angekündigt, dass Labels und Distributoren angeben müssen, wenn KI einen wesentlichen Teil einer Aufnahme, Komposition, des Artworks oder Videos erzeugt hat. Einen Stichtag gibt es noch nicht. Dein Distributor wird die Angabe deshalb bei dir abfragen, und du solltest sie wahrheitsgemäß machen, auch wenn Apple selbst nicht nachprüft.
Bekommt mein Spotify-Profil ein KI-Badge, wenn ich KI-Plugins nutze?
Nein, das AI-Persona-Badge betrifft nur Profile, deren öffentliche Identität eine fotorealistische, KI-erzeugte Person darstellt. Wer als echter Mensch, unter Künstlernamen oder als erkennbar fiktive Figur auftritt, fällt nicht darunter, auch wenn im Produktionsprozess KI-Werkzeuge im Spiel sind.
Was ist der Unterschied zwischen AI-Generated und AI-Assisted?
AI-Generated bedeutet laut dem Branchenstandard vom Juli, dass generative KI alle oder die tragenden kreativen Elemente erzeugt hat, etwa die Leadstimme oder die zentrale Instrumentalspur. AI-Assisted heißt, dass Menschen hauptverantwortlich bleiben und KI nur einzelne Elemente beisteuert.
Darf ich Musik aus Suno jetzt über TuneCore veröffentlichen?
Laut der Partnerschaft vom 8. September gilt das nur für Tracks aus Sunos neuem lizenzierten Modell, nicht für Material aus den älteren Modellen. Vorher solltest du die aktuellen Bedingungen von Suno und deinem Distributor prüfen, denn die haben sich zuletzt schnell geändert.
Was sollte ich dokumentieren, um im Zweifel zu belegen, dass ein Track von Menschen stammt?
Am meisten hilft ein datierter Verlauf der Produktion: frühe Zwischenstände, Projektdateien, Aufnahmen der Einspielungen und ein Vermerk, welches Werkzeug für welchen Teil benutzt wurde. Das lässt sich während der Arbeit mit wenig Aufwand festhalten, hinterher kaum noch.


